Sonntag, 28. März 2010

Das Grundgesetz und der Islam

Von Rechtsanwalt Michael C. Schneider, Frankfurt am Main

Seit ich für Politically Incorrect (PI) schreibe, ist mir wiederholt vorgeworfen worden, dass ich ein intoleranter Ignorant bin. Dass ich kein Arabisch kann. Dass ich die islamischen Staaten nicht besucht habe. Dass ich den Koran entstellend zitieren würde. Freunde wenden sich ab. Ein Argument ist dabei immer wieder aufgetaucht: „Es kommt doch nicht darauf an, was im Koran steht. In der Bibel steht auch so manches, bei dem es einem schlecht wird. Weißt Du: Es kommt auf die Taten der Mehrheit der Menschen an, auf die islamischen Gesellschaften, darauf, wie man wirklich in ihnen lebt. Sei einmal fair und gib zu, dass es sich in einer islamischen Gesellschaft auch nicht schlechter lebt als in einer westlichen, abgesehen vom Reichtum, der uns sowieso nicht gut tut.“

OK, habe ich gedacht, dann will ich jetzt fair sein. Ich nehme mir den Grundgesetzkommentar von Jarass/Pieroth (10. Auflage 2009) und schaue mir an, welche Garantien wir in westlichen Gesellschaften haben, unsere Freiheit betreffend. Und dann nehme ich mir den jüngsten Länderbericht von Amnesty International zum Iran vom 8. Februar 2010 und schaue mir Punkt für Punkt an, was von den Garantien des Grundgesetzes übrig bleibt, wenn ich mich in den Flieger setze und in Iran wieder aussteige. Und dann erst entscheide ich, ob ich da überhaupt hin will. Fair for fair. Nehmen wir Lessings Ring-Parabel aus seinem Nathan einmal ernst und schauen uns nur die Taten an, nicht die Bücher!

Test 1: Menschenwürde

Artikel 1, Grundgesetz:

„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“


Erniedrigung, Brandmarkung und Ächtung von Menschen sowie alle anderen Maßnahmen, durch die die Subjektqualität des Menschen grundsätzlich in Frage gestellt wird, sind daher verboten, ebenso Folter, Sklaverei, Leibeigenschaft und Stigmatisierung (Jarass/Pieroth: GG Art. 1 Rn 11).

Amnesty berichtet, dass es in Iran zu Menschenrechtsverletzungen kommt. Die Menschenwürde steht nicht in hohem Kurs. Dies zeigt sich in Folter, willkürlichen Gerichtsverfahren und Strafen bis hin zur Todesstrafe. Der Menschenwürde als Kern der Menschenrechte kommt in Iran keine große Bedeutung zu. Ich überlege mir, wie es wohl wäre, wenn Deutschland ein mohammedanischer Scharia-Staat werden würde. Auf dem Weg dahin sind wir wahrscheinlich. Wenn es in Iran eine indirekte Proportionalität (einen indirekten Zusammenhang) zwischen der Würde Allahs, seines Propheten und des Koran auf der einen Seite und der Würde des Menschen auf der anderen Seite gibt, ist das möglicherweise für islamische Rechtssysteme kennzeichnend? Wäre dies der Weg Deutschlands in den kommenden Jahrzehnten? Schon aus demographischen Gründen [1] eine Frage, über die jeder gründlich nachdenken sollte.

[1] Aus demographischen Gründen heißt, aus Gründen der Bevölkerungsentwicklung. Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland wird in den kommenden Jahrzehnten derart verlaufen, dass es auf der einen Seite immer mehr alte Menschen geben wird und die Anzahl der jungen Menschen aufgrund der geburtenschwachen Jahrgänge immer weiter abnimmt. Gleichzeitig nimmt die Zahl der Migranten durch die Einwanderung und durch die erhöhte Anzahl an Geburten unter den Migranten immer weiter zu, während die einheimische Bevölkerung immer stäker abnimmt.

Der Anteil der Migrantenkinder in deutschen Großstädten lag 2009 bei mehr als 60 Prozent. In Düsseldorf und Stuttgart bei 64 Prozent, in Frankfurt am Main bei 65 Prozent und in in Nürnberg sogar bei 67 Prozent. (Quelle: Tagesschau) Die Pforzheimer Zeitung berichtete am 26.01.2010 unter der Überschrift „Die Zukunft Pforzheims gehört den Migranten“, dass 71,1 Prozent aller Dreijährigen in Pforzheim einen Migrationshintergrund haben.


Amnesty berichtet zur Folter von Oppositionellen:

„Zu den gängigen Foltermethoden gehören extrem schwere Schläge bis hin zu Knochenbrüchen, Vergewaltigungen, das Einsperren in winzigen Räumen, Kopfüberhängen über lange Zeit und der Entzug von Licht, Wasser und Nahrung sowie Verweigerung medizinischer Versorgung.“


Man muss sich das bildlich vorstellen, begreifen wird man es ohnehin nicht können: Sie haben ein Plakat gemalt, auf dem steht, dass Sie eine Wiederholung der Wahl wollen, weil Sie das Wahlergebnis für gefälscht halten. Bei der Demonstration wird das Plakat zerstört, Sie selbst werden gepackt und weggeschleppt. In einer Folterkammer bricht man Ihnen die Nase und einen Arm. Sie schreien nach einem Arzt. Aber es kommt kein Arzt. Stattdessen kommt ein geiler Wächter, der sich an Ihnen befriedigt. Blutend und weinend werden Sie in eine Box gesteckt. Als Sie gerade denken, dass es nichts schlimmeres auf Erden geben kann, holt man Sie aus der Box und hängt Sie an einer Kette kopfüber auf. Weil ihre gebrochene Nase blutet, verlieren Sie viel Blut, werden ohnmächtig und sterben beinahe. Der Arm wird nie wieder heilen.

Aber das macht nichts. Nach hundert Tagen Finsternis, Durst und Hunger sind Sie zum Glück wahnsinnig geworden und so weit abgestumpft, dass Sie nicht mehr mitbekommen, was mit Ihnen geschieht, ob es Tag oder Nacht ist, wie Sie heißen und wer Sie sind. Das System hat Sie zerbrochen. Ihre Menschenwürde haben Sie verloren. Die Würde Allahs, seines Propheten, des Koran und des allmächtigen Führers hat über Ihre Würde triumphiert. Wenn Ihre Freunde Sie so sehen könnten … Aber halt: Erstens sind Sie so isoliert, dass Sie längst keine Freunde mehr haben, und zweitens durch Zigaretten-Narben im Gesicht und herausgeschlagene Zähne so entstellt, dass Sie keiner wiedererkennen würde.

Im Haftzentrum Kahrizak in Iran, wo von Zeit zu Zeit sogar nach offiziellen Angaben Gefangene sterben, kann Ihnen so etwas passieren. Und vielleicht auch bald in Berlin, Köln, Frankfurt oder München, denn die Scharia ist auf dem Vormarsch, politisch, juristisch, sozial und vor allem demographisch.

Test 2: Freiheit

Artikel 2, Absatz 1, Grundgesetz:

„Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.“


Geschützt wird die Handlungsfreiheit jedes einzelnen Menschen im umfassenden Sinne (Jarass/Pieroth: GG Art. 2 Rn 3).

Amnesty berichtet, dass ich in Iran nicht tun und lassen kann, was ich will. Vielmehr kommt es zu willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen von Personen, die unangenehm auffallen. Und dazu braucht es nicht viel. Oppositionelle und Demonstranten werden willkürlich festgenommen, einfach, weil sie anders denken, reden und handeln wollen als die herrschende Clique. Auch hier in Deutschland hat man einen schweren Stand, wenn man politisch inkorrekt ist: Als Arbeitnehmer verliert man vielleicht seinen Job, als Freiberufler muss man Aufträge stornieren. Aber Gewaltexzesse und willkürliche Verhaftungen? Das hat hier meines Wissens noch kein Dissident (politisch Andersdenkender) erdulden müssen. Das würde sich jedoch ändern, wenn der Islam in unserem Land seinen Marsch zur Staatsreligion fortsetzt und die Scharia einführt.

Test 3: Leben und Gesundheit

Artikel 2, Absatz 2, Grundgesetz:

„Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“


Verboten ist grundsätzlich jede staatliche Maßnahme, die zum Tod eines Menschen führt (Jarass/Pieroth: GG Art. 2 Rn 86). Ebenso sind körperliche Strafen und Züchtigungen verboten (Jarass/Pieroth: GG Art. 2 Rn 87).

Amnesty berichtet, dass es in Iran zu ungesetzlichen Tötungen und exzessiver Gewaltanwendung kommt. Folter und andere Misshandlungen sind nicht selten. Bei der Eindämmung von Protesten wurden seit den Wahlen am 12. Juni 2009 bis zum 8. Februar 2010 mindestens 40 Menschen durch ein unverhältnismäßig gewalttätiges Vorgehen der Sicherheitskräfte getötet. Ich denke kurz nach: Die deutsche Polizei kommt mir da deutlich milder vor. Eine gebrochene Nase soll bei Demonstranten hin und wieder vorkommen. Aber mehrere Tote jeden Monat? Das gibt es hier nicht. Noch nicht. Denn noch haben wir den Islam und die Scharia nicht eingeführt. Folter und Misshandlungen in der Haft sollen in Iran „weit verbreitet“ sein. Da sind wir (noch) nicht. Denn noch sind die Mehrheit unserer Polizisten dem westlichen Wertesystem verbunden.

Wie wird sich das ändern, wenn der Polizeidienst die Einstellungen von muslimischen Polizisten forciert? Werden wir dann wie in Iran geprügelt, wenn wir in Haft kommen? Geprügelt, wenn wir nicht gestehen, was wir gestehen sollen? Geprügelt, weil wir endlich gestanden haben, was wir gestehen sollen, und deshalb die Prügel verdient haben? Zu den Foltermethoden gehören auch Vergewaltigungen von Männern und Frauen, Methoden, die „von höherer Stelle genehmigt“ sein sollen. Wird man mir einen Besenstil in den Hintern stecken, bis das Blut spritzt, wenn Deutschland ein islamischer Staat geworden ist, und ich bei einer Verkehrskontrolle festgenommen werde? Muss ich dann damit rechnen, dass die Frau, die ich liebe, mit dem Kind eines Polizisten unter ihrem Busen von einer Vernehmung zurückkehrt, und den blauen Flecken, die davon Zeugnis geben, dass sie dieses Kind nicht freiwillig empfangen hat?

Amnesty berichtet ferner, dass im Jahr 2008 mindestens 346 Menschen in Iran hingerichtet wurden. Im Jahr 2009 stieg diese Zahl auf 388 Hinrichtungen. Die Todesstrafe kann verhängt werden für: Mord, Vergewaltigung, Drogenhandel, Korruption, Unzucht, Homosexualität. Die Todesstrafe kann auch durch Steinigung vollzogen werden, es ist ein Fall bekannt, in dem dies so war.

Test 4: Gleichberechtigung

Artikel 3, Grundgesetz:

„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“


Eine Beeinträchtigung liegt dann vor, wenn von zwei Vergleichsgruppen eine durch Ungleichbehandlung einen Nachteil erleidet, die andere nicht. (Jarass/Pieroth: GG Art. 3 Rn 9).

Amnesty berichtet, dass Gleichberechtigung, insbesondere Gleichberechtigung der Frau, in Iran überhaupt nicht populär ist. Somayeh Rashidi ist eine Aktivistin, die sich für Frauenrechte in Iran einsetzt, und die man einfach für lange Zeit in einem Gefängnis hat verschwinden lassen. Würde ich in einem Staat leben wollen, in dem Frauen nicht nur verschwinden, wenn sie kein Kopftuch tragen, sondern bereits dann, wenn sie das Gebot ein Kopftuch zu tragen und ähnliche Unterdrückungsmechanismen zu Lasten der Frauen diskutieren wollen? Will ich, dass Deutschland ein solcher Staat wird? Wissen die Frauen der politischen Linken, die Seite an Seite mit Islamisten gegen die Benachteiligung von (muslimischen) Minderheiten demonstrieren, wie schmerzhaft die Beschneidung ist und welche psychischen und physischen Folgen damit verbunden sind, sollten sich ihre (muslimischen) Mitdemonstranten einmal als politische und juristische Führungselite in Deutschland etablieren?

Test 5: Glaubensfreiheit

Artikel 4, Grundgesetz:

„Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.“


Erlaubt ist, die eigenen Überzeugungen zu bekennen und zu verbreiten, also auch zu missionieren (Jarass/Pieroth: GG Art. 4 Rn 10), sowie Kirchen zu bauen (Jarass/Pieroth: GG Art. 4 Rn 15).

Amnesty berichtet, dass in Iran der Straftatbestand der „Feindschaft gegen Gott“ (Moharebeh) existiert und angewendet wird, der vor allem gegen ethnische Minderheiten wie Kurden, Belutschen und Araber eingesetzt wird. Nach den der Wahl folgenden Unruhen in Iran wurde ein Dutzend Menschen wegen „Feindschaft gegen Gott“ gestellt und zum Tod verurteilt. „Feindschaft gegen Gott“ ist ein Tatbestand, der es erlaubt, jede ethnische, politische, religiöse oder kulturelle Abweichung zum Verbrechen zu erklären. Es steht daher nicht zu erwarten, dass Architekten zum Bau von Kirchen Einladungen aus Iran erhalten werden. Es steht auch nicht zu erwarten, dass Missionare christlicher Konfessionen ein warmes Willkommen in Iran finden werden.

Vielmehr ist umgekehrt zu erwarten, dass die Einführung der Scharia in Deutschland zur Niederbrennung aller Kirchen und zur Tötung aller Priester, Pfarrer und Pastoren führen könnte, es sei denn, diese haben sich bereits zuvor dem islamischen Führungsanspruch unterworfen. A propos: Was machen unsere Priester, Pfarrer und Pastoren eigentlich gerade? (Unterwerfen sie sich nicht bereits im vorauseilenden Gehorsam?)

Test 6: Meinungsfreiheit

Artikel 5, Absatz 1, Satz 1, Grundgesetz:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.“


Es ist erlaubt, die eigene Meinung in nicht beleidigender Weise, sowie alle wahren Tatsachenbehauptungen, zu verbreiten (Jarass/Pieroth: GG Art. 5 Rn 3, 4 und 62).

Amnesty berichtet, dass ich meine Meinungsfreiheit im Iran ziemlich einschränken müsste. Denn diejenigen, die im Nachgang zu Wahl und Wahlbetrug ihre Meinung kundgetan haben, sind Opfer von „unverhältnismäßiger Gewalttätigkeit bewaffneter Sicherheitskräfte in Zivil, vermutlich Mitgliedern der Basji-Miliz“ [2] geworden. Ich beginne zu verstehen, dass in einem muslimischen Land der Preis der Meinungsfreiheit der ist, Opfer von „unverhältnismäßiger Gewalttätigkeit“ zu werden, und wünsche mir, niemals in einem muslimischen Land leben zu müssen. Ich will auch nicht, dass Deutschland diese kulturelle Bereicherung weiter erfährt, denn „unverhältnismäßige Gewalttätigkeit“ ist aus meiner Sicht keine echte kulturelle Bereicherung. Vielleicht irre ich mich da, aber ich sehe das nun einmal so. Und das Grundgesetz, das eine große Sympathie für die Meinungsfreiheit hat, sieht es auch so.

[2] Die Basidsch-e Mostazafin, auch Basij, Bassiji, Bassidji, Bassidschi, sind eine paramilitärische Miliz des Iran, die sich aus Freiwilligen rekrutiert. Gegründet wurden die Basidsch von Ruhollah Chomeini, der von 1978 bis 1979 als spiritueller Führer der islamischen Revolution galt. Er war bis zu seinem Tod 1989 oberster Rechtsgelehrter und iranischer Staatspräsident.


Test 7: Pressefreiheit

Artikel 5, Absatz 1, Satz 2, Grundgesetz:

„Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“


Die Berichterstattung und die Verbreitung von Meinungen sind grundsätzlich uneingeschränkt zulässig, der Inhalt spielt keine Rolle (Jarass/Pieroth: GG Art. 5 Rn 26).

Amnesty berichtet, dass in Iran die Informationsweitergabe über Proteste gezielt unterdrückt wird. Offiziell sollen also gar keine Proteste stattfinden. Um das zu erreichen, wird in Handynetze, Telefonleitungen und Internetdienste eingegriffen. Zeitungen werden mit Publikationsverboten belegt. Manche Journalisten wurden vor den Wahlen verhaftet und sind seither ohne Gerichtsverfahren in Haft. Bei einem Journalisten (Issa Saharkhiz) weiß man, dass er so übel gefoltert wurde, so dass mehrere Rippen brachen. Nicht ohne Bitterkeit denke ich an Henryk M. Broders Diagnose, dass die masochistischen Unterwerfungsjournalisten der Mainstream-Presse in Deutschland eine wahre Lust am Kapitulieren entwickelt haben. Wird es hier jemals gebrochene Rippen geben? Oder wird sich die Presse bereits in vorauseilendem Gehorsam dem Ruf des Propheten (Mohammed) so bedingungslos unterwerfen, dass es gar keiner gebrochenen Rippen bedarf, wenn eine mohammedanische Diktatur iranischen Zuschnitts in Berlin errichtet werden wird? Sind die Menschen in Iran etwa mutiger als wir?

Test 8: Versammlungsfreiheit

Artikel 8, Grundgesetz:

„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“


Ort, Zeit, Art und Inhalt von Demonstrationen werden grundsätzlich von den Demonstranten bestimmt und nicht vom Staat (Jarass/Pieroth: GG Art. 8 Rn 5).

Amnesty macht mir keinen Mut, Demonstrationen, die ich in Frankfurt, München oder Berlin problemlos durchführen könnte, in Teheran zu versuchen. Denn das Recht, sich zu versammeln und kollektiv seine Meinung kund zu tun, steht in Iran nicht hoch im Kurs. Verhaftung, Verschwindenlassen, Folter, Schauprozesse: Das ist das Schicksal derer, die sich nach den gefälschten Wahlen versammelt haben, um gegen die Verhöhnung der Demokratie öffentlich Stellung zu beziehen. Hätten die Mullahs auch bei uns die Macht: Gäbe es dann noch andere Versammlungen als die, in denen die pro-islamisch-pro-diktatorischen Machthaber uneingeschränkt gelobhudelt werden?

Moment einmal … warum gibt es eigentlich in unserem Land fast nur noch Versammlungen, in denen der Islam gelobhudelt und der Schatten der Diktatur, den er vorauswirft, als Lichtkegel dargestellt wird? Ist die Versammlungsfreiheit bereits auf dem Weg, eine Scheinfreiheit zu werden, weil schon von vornherein feststeht, was die Versammelten denken, meinen, reden dürfen? Kann es sein, dass die Menschen in Iran unvorstellbar mutig, aufrecht und stolz sind, weil sie für Versammlungsfreiheit eintreten, während die Massen hier unvorstellbar feige, unterwürfig und knechtisch geworden sind, weil sie nur noch für eine Agenda (für ein politisches Ziel) demonstrieren, das ohnehin das der Regierenden ist?

Test 9: Demokratie

Artikel 20, Absatz 1 und 2, Grundgesetz:

„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“


In der Demokratie gilt die freie Selbstbestimmung aller Bürger; die Staatsgewalt geht in erster Linie vom Volk aus und nicht vom Staat (Jarass/Pieroth: GG Art. 20 Rn 4).

Amnesty setzt sich über die ganze Länge des jüngsten Menschenrechtsberichts mit den Menschenrechtsverletzungen auseinander, die gerade dadurch entstanden sind, dass Wahlen abgehalten wurden, dass diese Wahlen gefälscht wurden, und dass es mutige und aufrechte Menschen gegeben hat, die sich mit diesen Fälschungen nicht abfinden wollten. Menschen, die trotzdem auf die Straße gegangen sind, trotzdem Zeitungen herausgebracht haben, trotzdem Handy-Mitteilungen verschickt haben … und einer nach dem anderen eingesammelt worden sind, um sie verschwinden zu lassen, zu verhaften, zu foltern, zu Geständnissen zu zwingen, zu verurteilen, zu misshandeln, in einigen Fällen zu töten. Wenn in einer „Islamischen Republik“ die Demokratie so aussieht, dann scheint es sich weniger um eine „Republik“, als um eine „Islamik“ (Diktatur) zu handeln, wobei dieser Begriff dann mit Diktatur, Totalitarismus, Führerstaat, Faschismus und Tyrannei in Eins gesetzt werden kann.

Wollen wir in einem solchen Staat leben? Wollen wir, dass unsere Stimmen nur noch auf dem Papier etwas wert sind? Natürlich ist es schlimm, wenn der Betreiber einer Hotelkette (Mövenpick) sich ein Gesetz kaufen kann, das den Umsatzsteuersatz für Hoteliers herabsetzt [3]. Aber es kann offen darüber diskutiert werden, und es wird offen darüber diskutiert. In einer Islamik wird nicht diskutiert, sondern gehorcht, und wer nicht gehorcht, wird vernichtet. Demokratie findet bei uns mit groben Fehlern, aber in einer Islamik findet sie überhaupt nicht statt. Dort gibt es für friedliche Demonstranten laut Amnesty „Tränengas, Schlagstöcke, Motorräder und teilweise auch scharfe Munition“. Etwa 72 Personen wurden bei den Unruhen durch Sicherheitskräfte getötet.

[3] Hierzu der Stern vom 21. Januar 2010: „Ein milliardenschwerer Baron namens August von Finck hatte der FDP 1,1 Millionen Euro gespendet, eine exorbitante Summe. Die Familie von Finck ist Miteigentümer der Hotelkette „Mövenpick“. Natürlich profitiert auch „Mövenpick“ von der Mehrwertsteuersenkung für Hotelübernachtungen, die FDP und CSU im sogenannten „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“, gegen den Rat von Wirtschaftsexperten, durchpeitschten.


Test 10: Rechtsstaat

Artikel 20, Absatz 3, Grundgesetz:

„Die Gesetzgebung ist an die verfassungsgemäße Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“


Verstoßen Gesetze gegen die Verfassung, sind sie nichtig (Jarass/Pieroth: GG Art. 20 Abs. 33); verstoßen Verwaltung oder Gerichte gegen die Verfassung oder Gesetze, handeln sie rechtswidrig und sind dagegen Rechtsbehelfe eröffnet (Jarass/Pieroth: GG Art. 20 Rn 39 – 43).

Amnesty berichtet über Schauprozesse in Iran. Von einer „Verhöhnung der Justiz“ ist sprachlich etwas ungeschickt die Rede, vermutlich ist gemeint, dass die Justiz die Gesetze verhöhnt, indem sie sie nicht anwendet, dass also von einer „Verhöhnung des Rechts durch die Justiz“ die Rede ist. Das ist in Deutschland (wie z.B. Wiederaufnahmeverfahren lehren) Gott sei Dank immer noch die krasse Ausnahme. In Iran scheint es sich dem Regelfall anzunähern. Nach durch Folter erzwungenen Geständnissen wurden in Iran im 2. Halbjahr 2009 81 Personen zu Haftstrafen verurteilt und 12 Angeklagte zum Tode. Muss ich auch mit der Todesstrafe rechnen, wenn Deutschland mohammedanisch wird? Vermutlich schon, denn ich habe mich kritisch über den Koran und den Propheten geäußert. Heißt es nicht in Interviews mit Wilders-Gegnern, sein Kopf würde längst auf einer Stange stecken, wenn wir ein muslimisches Rechtssystem hätten? Das scheint keine Übertreibung zu sein. In Iran genügt es, gegen Wahlbetrug zu demonstrieren, um das mit dem Leben bezahlen zu müssen. Das mustergültig islamische Rechtssystem zeigt uns, was auch uns zukommt, wenn die Scharia das geltende Rechtssystem unterwandert und schrittweise ersetzt.

In den Gefängnissen in Iran ist viel Platz. Mehr als 5.000 Oppositionelle wurden willkürlich verhaftet, meldet Amnesty, mindestens 300 waren zum Zeitpunkt des Berichts immer noch in Haft. Politiker, Journalisten, Studenten, Menschenrechtsaktivisten, Rechtsanwälte, Männer und Frauen, wurden einfach verhaftet. Wenn ich in Iran leben würde, denke ich, wäre ich bestimmt auch schon verhaftet worden, einfach so. Und was bedeutet es, in einem Unrechtsstaat verhaftet zu werden? Willkürliche Festnahme. Verschwinden-Lassen. Keine Mitteilung an die Angehörigen. Kein Rechtsanwalt. Keine Anklage. Zunächst kein Prozess, später Folter und ein unfairer Prozess mit erfolterten Geständnissen.

Und natürlich werden die Verantwortlichen für menschenverachtende Gewalt niemals zur Verantwortung gezogen. Nachdem der Polizeichef General Esmail Ahmadi-Moghaddam sich verplappert und Missbrauchsvorwürfe von Gefangenen bestätigt hatte, kamen zwei „unabhängige“ Untersuchungskommissionen gleichwohl zu dem Ergebnis, dass da nichts dran sei. Und bei Prozessen, bei denen die Rechtsanwälte der Oppositionellen keine Akteneinsicht haben, findet natürlich auch keine effektive Sachverhaltsaufklärung statt. Die Spuren von Folter? Man fühlt sich an jenen alten jüdischen Witz erinnert, bei dem das Folteropfer gerade aus dem Gestapo-Gefängnis kommt und nicht wieder hinein will, so dass es kategorisch erklärt: „Ich bin nicht gefoltert worden. Es gibt keine Folter.“ – „Aber wie Sie aussehen!“ – „Aber so glauben Sie mir doch! Ich bin nur ein Gerücht!“

Es empfiehlt sich in Iran auch nicht, Berufung gegen ein Urteil einzulegen. Der Kurde Ehsan Fattahian war wegen „Feindschaft gegen Gott“ zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Im Berufungsverfahren wurde er zum Tod verurteilt und am 11.11.2009 hingerichtet. Eine Revision gegen das Berufungsurteil wurde nicht zugelassen. Erst wird gestorben, und dann … dann wird sich wohl niemand mehr beschweren.

Natürlich sind diese zehn Tests keine vollständige Strukturanalyse der westlichen bzw. deutschen Demokratie einerseits und des islamischen Scharia-Staates andererseits.

Aber für mich steht das Ergebnis trotzdem fest: 1. Ich werde nicht nach Iran auswandern. 2. Ich möchte nicht, dass hier iranische Verhältnisse Einkehr halten. 3. Das Grundgesetz steht auf meiner Seite. Gegen alle Dhimmi-Politiker (Dhimmi: nichtmuslimischer „Schutzbefohlener“, Untergebener) spricht das Grundgesetz in Artikel 20 die Warnung aus:

„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung (d.h. die Ordnung unserer Verfassung) zu beseitigen, haben alle Deutsche das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“

Die Anmerkungen [1] bis [3] sind nicht vom Autor sondern vom Blogbetreiber.

Quelle: Das Grundgesetz und der Islam

Siehe auch: Hans-Peter Raddatz: Islam und Demokratie sind unvereinbar

Information zum Thema Islam
Videos zum Thema Islam